Seit Januar 2013 hat sich einiges in der Motorradausbildung geändert

Die “neuen” Klassen regeln sich wie folgt:

KLASSE AM  Kleinkrafträder - dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der o.g. Verordnung,
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der o.g. Verordnung,
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der o.g. Verordnung.

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Die besonderen  Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht.

KLASSE A1 Leichtkrafträder - dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und begrenzt bis 11 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge max 45 km/h bbH*, max 15 kW Motorleistung
  • Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die  Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten,  Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten a. 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

KLASSE A2 - Mittelschwere Krafträder

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
  • Bei zweijährigen Vorbezitz der Klasse A1 - nur praktische Prüfung
  • Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die  Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten,  Fertigkeiten und der Erfahrungen
Die besonderen Ausbildungsstunden a. 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland.
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

KLASSE A Schwere Krafträder - dreirädrige Kraftfahrzeuge

Kraftrad

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern
  • Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Über 15 kW Motorleistung
  • Hubraum mehr als 50 ccm
  • Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2  nur praktische Prüfung

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die  Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten,  Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden a. 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Bei Vorbesitz von A1 oder A2
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit
 

Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.